Zuerst der Anlass und danach schreiben wir das Gesetz für diese Causa?

Foto: Guenter Hamich / pixelio

Werden hier Gesetze im nach hinein für den Anlassfall geschrieben?

Die Frage zur Verfassungsmäßigkeit des Hypo-Sondergesetzes (HaaSanG) samt Verordnung über das Erlöschen von Sanierungsverbindlichkeiten liegt beim Verfassungsgerichtshof. Das BaSAG ist mit Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten. Es setzt die Europäische Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) um, die Instrumente für den Umgang mit unsoliden oder ausfallenden Kreditinstituten schaffen sollte. Es fragt sich allerdings, ob die Heta überhaupt in den Anwendungsbereich des BaSAG fällt. Sie betreibt keine Einlagengeschäfte mehr und hält keine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut oder an einer Wertpapierfirma. Zudem endete die Bankenkonzession am 30.10.2014.


Auf der Presse Portalseite finden Sie eine gute Zusammenfassung

 

Pressemeldungen zur Hypo 2014

Pressemeldungen zur Hypo 2015

Die FMA hat bekanntermaßen am 01.03.2015 einen Mandatsbescheid erlassen, wonach die Fälligkeiten der von der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) ausgegebener Schuldtitel und anderer Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden.


Gut versteckter Gesetzestrick

(1. März 2015) Ein fragwürdige Sondertrick in § 162 Abs 6 BaSAG (gut versteckt nach den Übergangsbestimmungen) erlaubt der Heta dennoch die oben beschriebenen Abwicklungsmöglichkeiten. Auch wenn der Husarenritt der Anwendung des BasAG gelingt, ist noch lang kein Vorteil für den Steuerzahler gesichert. Ein Grundsatz des BaSAG ist, dass kein Gläubiger größere Verluste zu tragen hat, als er im Fall einer Verwertung des Unternehmens auf dem Weg eines Konkursverfahrens zu tragen gehabt hätte. Die Bestimmungen des BaSAG über Bail-in, die Wandlung von Forderungen in Beteiligungen und der berühmte Haircut sind auf besicherte Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. Ein durch die Landeshaftungen Kärntens besicherter Gläubiger, wie etwa die Uniqa Versicherung, die Bawag oder auch die Investmentgesellschaft Pimco, kann daher aus dem unmittelbaren Verbot der Einbeziehung und aus dem Verschlechterungsgrundsatz Abwicklungsmaßnahmen bekämpfen.

Mehr dazu in diesem Artikel: Hypo Alpe Adria oder: Die Suche nach dem Leo (1.3.2015)

Nach dem Insolvenzgesetz für Banken kommt das Insolvenzgesetz für Bundesländer?

(11. März 2015) Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte in der Vorwoche angekündigt, dass man das Gespräch mit den Gläubigern suchen werde, um zu einer für beide Seiten gütlichen Einigung zu kommen. Rund zehn Mrd. der Heta-Verbindlichkeiten sind nämlich nach wie vor durch Haftungen des Landes Kärnten besichert. Die Gläubiger könnten nach einem Schuldenschnitt den nicht bedienten Teil der Verbindlichkeit in Kärnten einklagen. Eine Situation, die das Land in die unkontrollierte Insolvenz stürzen könnte, sofern in den kommenden Monaten nicht ein Insolvenzrecht für Bundesländer eingeführt wird, das die Situation regelt. Eine Idee, die in der Vorwoche ebenfalls bereits aufgekommen ist.

Danach schreiben wir gleich ein Insolvenzgesetz für Europas Staaten?

Mehr dazu in diesem Artikel:  FMA: Heta-Schuldenschnitt erst 2016 (11.3.2015)


Mittel zur Rettung des Finanzsystems? – Andreas Popp mit Michael Vogt:

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